Zu übersetzenden Dokumente oder Urkunden müssen grundsätzlich im Original bzw. in beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden. Die Dokumente können Sie auch nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorbeibringen oder per Post zuschicken.
Meine Übersetzung trifft keine Aussage über die Echtheit einer Urkunde. Als Übersetzerin kann ich jeweils nur die Richtigkeit sowie die Vollständigkeit der Übersetzungen bestätigen.
Sie können mich gern auch anrufen und mir Art und Umfang des Auftrages persönlich mitteilen.
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